Informationen zur Corona-Entwicklung und die Folgen für den Golfsport in NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Land NRW hat mit Gültigkeit ab dem 19.02.2022 eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft gesetzt, die auch für den Golfsport Änderungen zur Folge hat. Den Link zur neuen Verordnung finden Sie weiter unten.

Gemäß unserer Wahrnehmung gilt für das Golfspielen ab heute wieder die 3G-Regelung (vgl. §4 Satz 1 Nr. 10 CoronaSchVO). Neben den Geimpften und Genesenen dürfen laut Verordnung also auch Getestete wieder Ihrer Sportart nachgehen. Bitte beachten Sie dabei die geltenden Kontaktbeschränkungen für getestete Personen gemäß §6 Satz 1 Nummer 1 – 3 der Coronaschutzverordnung. Demnach wäre z.B. das gleichzeitige Spiel einer getesteten Person mit drei anderen Personen aus einem anderen Haushalt in einer Spielergruppe nicht erlaubt.   

Bei konkreten Einzelfragen zu Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen die direkte Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen Ordnungs- oder Gesundheitsamt.

Golfverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Coronaschutzverordnung ab dem 19.02.2022
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2022-02-18_coronaschvo_ab_19.02.2022_lesefassung_mit_markierungen.pdf